Mögliche Aufstockung des Schulungsinhaltes:
Der Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (hierzu zählen: Helm, Gurt, Auffangsystem) kurz PSA gA auch genannt, ist auch in Arbeitsbühnen vorgeschrieben, sofern der jeweilige Arbeitsbühnen-Hersteller die Nutzung empfiehlt und entsprechende Anschlagpunkte vorhanden sind. Für Träger einer PSA ist laut Berufsgenossenschaft eine jährliche Unterweisung für diesen Bereich verpflichtend!
