Fuhrpark
Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Arbeitsbühnen, Personenliften und Anhängern zur Miete an.
Unsere 40-jährige Erfahrung geben wir gerne an Sie weiter und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
FAQ
Sind die Geräte versichert?
Selbstverständlich sind alle Mietgegenstände versichert. Im Schadensfall besteht allerdings eine Zuzahlungspflicht bis zu einer Höhe von 1500 € pro Schaden.
Kann man bei Ihnen auch Bühnen für einen halben Tag anmieten?
Für die Bühnen, die unsere Kunden selber abholen, ist ein reduzierter Tarif möglich.
Bei Abholung am Vortag ist der Folgetag IMMER ein ganzer Miettag. Dies gilt auch für Bühnen, die wir anliefern. Diese stehen nur mit einer Tagesmiete zur Verfügung.
Was ist, wenn ich ein Gerät reserviert habe, ich es aber aufgrund des Wetters nicht nutzen kann?
Wenn Sie bei der Reservierung uns diese Bedingung nennen, vermerken wir dies. Spätestens am Vortag können Sie sich dann durch die Wettervorhersage festlegen.
Muss man bei Ihnen Kaution bezahlen?
Nein, dafür zahlen Neukunden bei uns direkt bei Abholung in bar/EC. Alternativ kann der Neukunde auch vorab den ungefähren Mietzins überweisen. Eine Endabrechnung erfolgt nach Rückgabe.
Was kostet eine Anlieferung?
Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach der Entfernung. Wir unterscheiden bei der Anlieferung aber auch nach der Größe/Schwere der anzuliefernden Bühne; können wir mit unserem kleinen Transporter fahren, ist der Preis ein Anderer als wenn wir mit dem 7,5 t rausfahren. Bei Rampenanlieferungen müssen wir immer den großen Transporter nehmen.
Können Sie auch anliefern?
Ja, selbstverständlich. Wir haben zwei Transporter.
Kann ich die Bühnen bei Sturm verwenden?
Generell empfehlen wir ein Windmessgerät dabeizuhaben.
Ansonsten gelten folgende Empfehlungen:
Bis Windstärke 5 = frische Brise (erkennbar daran, dass größere Zweige sich bewegen) ist der Einsatz problemlos möglich.
Ab Windstärke 6 = starker Wind (erkennbar daran, dass der Wind an Häusern hörbar ist), ist der Einsatz nur noch eingeschränkt möglich.
Ab Windstärke 7 = steifer Wind = ab 50 km/h (erkennbar daran, dass schwächere Baumstämme sich bewegen) ist der Einsatz nicht mehr möglich.
Brauche ich einen Sachkundenachweis oder Ähnliches? Und kann ich diesen bei Euch machen?
Was gewerbliche Interessenten wissen sollten:
In der Regel schreibt Ihre Berufsgenossenschaft vor, dass die Nutzer von Arbeitsbühnen einen Bedienerschein (Ausbildung in Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-008) vorweisen müssen!
Ja, wir bieten auch Schulungen an.
Ja, wir bieten auch Schulungen an.
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